Unser Beratungsangebot
Wir sind die einzige Bochumer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ im Sekundarstufen I- Bereich. Neben der zentralen Beschulung im oben genannten sonderpädagogischen Unterstützungsbereich gehört auch die Beratung zu unseren zentralen Handlungsfeldern. Wir unterstützen Sie in akuten Situationen, aber auch vorbeugend. Nach einem telefonischen Erstkontakt erfolgt die Beratung bedarfsgerecht und zeitnah.
Wir bieten Beratung:
- im schulischen Kontext;
- vor der Einleitung eines AO-SF;
- für SchülerInnen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen oder an Förderschulen;
- vor einem Förderortwechsel oder Wechsel/Erweiterung des Förderbedarfs;
- vor Aufhebung des Förderbedarfs;
- zu alternativen Förderorten.
Unsere Beratung kann an der Schule der SchülerInnen oder an der Mansfeld-Schule stattfinden.
Für SchülerInnen und Erziehungsberechtigte
Unser Angebot richtet sich an alle SchülerInnen und deren Erziehungsberechtigten:
- die aufgrund ihres Verhaltens Schwierigkeiten haben;
- die bereits sonderpädagogische Unterstützung im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung erhalten;
- bei denen Förderbedarf vorliegen könnte;
- bei denen ein sonderpädagogisches Gutachten im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung beantragt werden soll.
- Ihnen in problematischen Situationen helfen;
- Entlastung schaffen;
- vorhandene Ressourcen aufdecken;
- gemeinsam Lösungsideen und Interventionen entwickeln;
- einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf präventiv entgegenwirken;
- den Verbleib von SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Gemeinsamen Lernen sichern und unterstützen.
Für Schulen
Unser Angebot richtet sich an alle:
- Schulen im Sekundarbereich I in Bochum (Förder- und Regelschulen);
- Lehrerinnen und Lehrer,
- Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter;
- Schulleitungsmitglieder.
Wir bieten Unterstützung im Förderschwerpunktbereich „Emotionale und soziale Entwicklung“, wie z.B.:
- Beratung zu möglichen Förderorten (auch für den Übergang von Klasse 4 in die Klasse 5);
- schwere Störungen innerhalb des Unterrichts oder des Schulalltags;
- anhaltendes, auffälliges Verhalten mit und ohne Diagnose;
- anhaltende Aggressivität, Kriminalität, Eigen- und/oder Fremdgefährdung;
- Beratung bei der Erstellung von AO-SF bezüglich der Vorgehensweise/Testauswahl;
- Verleih von entsprechendem Testmaterial (zentrale Verleihstelle des Schulträgers).